MdB Stefan Keuter
Liebe Parteifreunde, liebe Interessenten,
Am 19. Dezember 2016 ereignete sich kurz nach 20 Uhr auf dem Breitscheidplatz in Berlin der bis dahin schwerste islamische Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Ein LKW fuhr in den dortigen Weihnachtsmarkt, zwölf Menschen verloren dabei ihr Leben, über 170 Besucher wurden zum Teil schwer verletzt. Die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Frau Dr. Angela Merkel, versprach eine lückenlose Aufklärung. Ob dieses Versprechen gehalten wurde, welche Rolle die beteiligten Behörden spielten und welche Erkenntnisse die Ausschussmitglieder gewinnen konnten, wollen wir in diesem Bericht beantworten.
Es handelt sich um die gekürzte Fassung des Sondervotums der AfD-Bundestagsfraktion, das unsere Fraktion dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz (Bundestagsdrucksache 19/30800; hier: Vierter Teil, Sondervoten, B; ab Seite 1267) beigelegt hat.
Der 1. Untersuchungsausschuss „Terroranschlag Breitscheidplatz“, dem ich als Obmann der AfD-Fraktion angehöre, hat in 132 Sitzungen mit insgesamt 462 Sitzungsstunden 147 Zeugen – teilweise mehrfach – und 29 Sachverständige befragt, sowie mehrere Terrabyte Akten, Bilder und Videos als Beweismaterial gesichtet.
Die Behinderung der Arbeit des Untersuchungsausschusses u.a. durch Konsultationen mit ausländischen Nachrichtendiensten und der Umgang mit eingestuften Dokumenten bzw. nicht nachvollziehbaren Schwärzungen sowie die von der Bundespolizei verhinderte freiwillige Ausreise Anis Amris Ende Juli 2016 in die Schweiz sind wichtige Erkenntnisse. Wäre diese Ausreise reibungslos erfolgt, wie (damals) viele Einreisen ohne jegliche Kontrolle und Identifikation vonstattengingen, wäre der Terroranschlag vom Berliner Breitscheidplatz so niemals passiert.
Ich freue mich, Ihnen nunmehr das Sondervotum der AfD-Fraktion zu unserer Arbeit im Untersuchungsausschuss präsentieren zu können.
Ihr
Stefan Keuter MdB